25.06.2020, 20:42
Hey ihr!
Kann mir jemand sagen wie ich an den Erlass des Justizministeriums über die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst NRW vom 29.06.1999 komme? Als Fundstelle wird immer JM NRW 2201/I A.86 angegeben, aber weder bei recht.nrw noch beiden geltenden Justizverwaltungsvorschriften auf der Seite des Justizministeriums bin ich fündig geworden. Auch findet sich im Justizministerialblatt von 1999 und 2000 keine Veröffentlichung. Gilt der überhaupt?
Einzige "Fundstelle" ist eine Broschüre des OVG NRW, zu finden hier:
Hey ihr!
Kann mir jemand sagen wie ich an den Erlass des Justizministeriums über die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst NRW vom 29.06.1999 komme? Als Fundstelle wird immer JM NRW 2201/I A.86 angegeben, aber weder bei recht.nrw noch beiden geltenden Justizverwaltungsvorschriften auf der Seite des Justizministeriums bin ich fündig geworden. Auch findet sich im Justizministerialblatt von 1999 und 2000 keine Veröffentlichung. Gilt der überhaupt?
Einzige "Fundstelle" ist eine Broschüre des OVG NRW, zu finden hier:
https://www.ovg.nrw.de/aufgaben/personal...zept_n.pdf
Dort Anlage 8 - Seite 126. Wenn das dort richtig wiedergegeben ist (wovon ich ausgehe), stellt sich mir als nächstes die Frage, was mit dem Auswahlermessen unter lit b) gemeint ist. Was soll die Bandbreitenregelung sein? Worauf bezieht sich diese Ausweitung des Auswahlspielraums? Habt ihr da Ideen?
[url=https://www.ovg.nrw.de/aufgaben/personalentwicklung/personalentwicklungskonzept_n.pdf][/url]
Dort Anlage 8 - Seite 126. Wenn das dort richtig wiedergegeben ist (wovon ich ausgehe), stellt sich mir als nächstes die Frage, was mit dem Auswahlermessen unter lit b) gemeint ist. Was soll die Bandbreitenregelung sein? Worauf bezieht sich diese Ausweitung des Auswahlspielraums? Habt ihr da Ideen?
Kann mir jemand sagen wie ich an den Erlass des Justizministeriums über die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst NRW vom 29.06.1999 komme? Als Fundstelle wird immer JM NRW 2201/I A.86 angegeben, aber weder bei recht.nrw noch beiden geltenden Justizverwaltungsvorschriften auf der Seite des Justizministeriums bin ich fündig geworden. Auch findet sich im Justizministerialblatt von 1999 und 2000 keine Veröffentlichung. Gilt der überhaupt?
Einzige "Fundstelle" ist eine Broschüre des OVG NRW, zu finden hier:
Hey ihr!
Kann mir jemand sagen wie ich an den Erlass des Justizministeriums über die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Probedienst NRW vom 29.06.1999 komme? Als Fundstelle wird immer JM NRW 2201/I A.86 angegeben, aber weder bei recht.nrw noch beiden geltenden Justizverwaltungsvorschriften auf der Seite des Justizministeriums bin ich fündig geworden. Auch findet sich im Justizministerialblatt von 1999 und 2000 keine Veröffentlichung. Gilt der überhaupt?
Einzige "Fundstelle" ist eine Broschüre des OVG NRW, zu finden hier:
https://www.ovg.nrw.de/aufgaben/personal...zept_n.pdf
Dort Anlage 8 - Seite 126. Wenn das dort richtig wiedergegeben ist (wovon ich ausgehe), stellt sich mir als nächstes die Frage, was mit dem Auswahlermessen unter lit b) gemeint ist. Was soll die Bandbreitenregelung sein? Worauf bezieht sich diese Ausweitung des Auswahlspielraums? Habt ihr da Ideen?
[url=https://www.ovg.nrw.de/aufgaben/personalentwicklung/personalentwicklungskonzept_n.pdf][/url]
Dort Anlage 8 - Seite 126. Wenn das dort richtig wiedergegeben ist (wovon ich ausgehe), stellt sich mir als nächstes die Frage, was mit dem Auswahlermessen unter lit b) gemeint ist. Was soll die Bandbreitenregelung sein? Worauf bezieht sich diese Ausweitung des Auswahlspielraums? Habt ihr da Ideen?
Nachrichten in diesem Thema
Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von KnappvorbeiNRW - 25.06.2020, 20:42
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RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 10:26
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RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 11:01
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