21.06.2020, 18:32
(21.06.2020, 14:52)Gast schrieb: Da es nur noch eine Gesamtnote gibt, die am Ende zählt, ist diese Differenzierung zumindest rechtlich unerheblich.Rechtlich unerheblich, ja.
Aber die rechtliche Seite interessiert uns nicht, wenn wir uns Gedanken über sein Leistungsniveau machen. Und den Arbeitgeber (bzw. bei freier Mitarbeit) interessiert es nicht, was rechtlich wäre, sondern was wirtschaftlich zu erwarten ist (sofern Examensnoten darüber überhaupt Auskunft geben können).
Und abseits von der rein rechtlichen Betrachtung wird die Differenzierung dann schon interessanter. Je nach Uni, Schwerpunkt und Professor holt man schnell 16 Punkte im Rechtsgeschichte-Schwerpunkt. Schon wird aus dem Staatsteil, der selbst nach mündlicher Prüfung nur ein Ausreichend war, ganz plötzlich in der Gesamtnote ein VB. Jemand der 6 Punkte im Staatsteil hatte (nach Mündlicher) ist aber nicht das, was man sich typischerweise unter einem "Prädikatsjuristen" vorstellt.
Sollte er tatsächlich schon im schriftlichen Staatsteil die 12 Punke geholt haben, wäre das natürlich etwas ganz anders.
Ich kann mir auch vorstellen, dass er zumindest irgendein VB im Staatsteil geholt hat. Ich halte ihn zwar nicht für besonders hell, aber an Jura scheint er doch ein reges Interesse zu haben. Sobald man etwas Interesse für das Fach mitbringt und die Bereitshaft hat, sich intensiv damit zu befassen (er wird sich das Studium wohl eher nicht durch Nebenjobs selber finanziert haben), dann ist das VB schnell in greifbarer Nähe.
Etwas anderes wundert mich: Angeblich war er bei W&C tätig und das mit einem Monatseinkommen "von 1000 bis 3500". Die Kanzlei zahlt den WissMits mit 1. Examen bekanntermaßen 800/WAT. Dann müsste er doch (neben der Tätigkeit als Abgeordneter) dort an mindestens 2 WAT tätig gewesen sein, oder? Ist das realistisch?
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