22.03.2016, 17:38
Hallo!
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
Meine Frage richtet sich an Leute, die das zweite Examen schon absolviert und im besten Fall auch Einsicht in ihre Klausuren genommen haben.
Es gibt ja (insbesondere auch bei Kaiser) immer wieder zu hören, dass eine unvollständige Klausur (nur ne halbe Anklage, kein Schriftsatz usw.) ziemlich sicher unterm Strich landet. Ich kann mir das nur irgendwie nicht vorstellen und auch das Internet ist sich da nicht einig, deshalb möchte ich hier gerne noch einmal nach euren Erfahrungen fragen.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Klausurbewertung eine extremst einzelfallabhängige Angelegenheit ist. Umso mehr wundere ich mich über solche Aussagen von Kaiser. Wer über 20 Seiten ein schönes Gutachten schreibt, dann aber nur noch eine kurze Zweckmäßigkeit und einen unfertigen Schriftsatz abgibt, darf mE nicht zwangsläufig durchgefallen sein. Natürlich muss sich das in der Note (ggf. auch deutlich) niederschlagen, denn die Klausurleistung umfasst natürlich alles. Trotzdem kann man auch mit verkackter Zeiteinteilung hinreichend zeigen, dass man Jura beherrscht. Besonders Anwaltsschriftsätze sind ja eher eine Frage der richtigen Form, als Ausdruck der Qualität seiner juristischen Fähigkeiten.
Deshalb, her mit euren Erfahrungen. Habt ihr Klausuren unfertig abgegeben und seid trotzdem noch ganz gut weggekommen? Oder ist es tatsächlich so, dass Unvollständigkeit knallhart unter den Strich gepunktet wird? Oder wurde vll. in einzelnen Klausuren Vollständigkeit sogar positiv hervorgehoben (habe ich auch schon gehört)?
Ich freue mich auf eure Erfahrungen.
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Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Gast - 22.03.2016, 17:38
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Gast2 - 29.03.2016, 11:51
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von FlyingCircus - 29.03.2016, 20:02
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Gast hessen - 29.03.2016, 20:51
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Sincju - 16.01.2026, 18:48
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von JurisRef - 16.01.2026, 22:47
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Sincju - 16.01.2026, 22:56
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von ref79 - 03.02.2026, 20:44
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von JurisRef - 16.01.2026, 22:44
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Sincju - 16.01.2026, 23:12
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von JurisRef - 17.01.2026, 09:50
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von RefNdsOL - 17.01.2026, 09:13
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Broton - 17.01.2026, 10:39
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von MagisterIuris - 19.01.2026, 11:54
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von JurisRef - 19.01.2026, 13:45
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von hyaene_mit_hut - 21.01.2026, 17:05
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von RefNdsOL - 21.01.2026, 17:25
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von TB94 - 04.02.2026, 14:33
RE: Unvollständige Klausuren - Durchgefallen oder noch was drin?? - von Hessen96 - 21.02.2026, 20:11
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