10.06.2020, 22:42
(10.06.2020, 10:48)OjaGPA schrieb:(10.06.2020, 10:29)Steuernachzahlung schrieb: In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.
Also es würde mich schon sehr wundern, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. In der Regel fallen im Ref erhebliche Werbungskosten an (Pendlerpauschale, Bücher, Rep-Gebühren), sodass man eine saftige Erstattung bekommen dürfte.
SK I (Ref.-Gehalt) und SK VI (WissMit GK) ist wegen dem niedrigen Grundgehalt im Ref. bei mir auch blöd; es wird auch auf eine Nachzahlung rauslaufen. Einfach mal in eine Steuer-App oä. eingeben, konnte es auch nicht glauben ... :-/
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Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast345 - 09.06.2020, 21:45
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