10.06.2020, 14:37
(10.06.2020, 10:48)OjaGPA schrieb:(10.06.2020, 10:29)Steuernachzahlung schrieb: In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.
Also es würde mich schon sehr wundern, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. In der Regel fallen im Ref erhebliche Werbungskosten an (Pendlerpauschale, Bücher, Rep-Gebühren), sodass man eine saftige Erstattung bekommen dürfte.
Ich musste leider nachzahlen. Nicht viel, aber trotzdem ärgerlich. Bin aber im zweiten Ref Jahr auch nicht über die Pauschale hinsichtlich der Werbungskosten gekommen. Fand ich schon sehr bitter, bei dem Hamburger Hungerlohn und den Anrechnungregelungen.
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Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast345 - 09.06.2020, 21:45
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