10.06.2020, 14:13
Es gibt einen Mindestpflichtbeitrag iHv 1/10 des normalen Satzes (der idR dem Höchstsatz der gesetzlichen RV entspricht, AG+AN Teil). Den musst du zahlen. Es gibt sicher auch Befreiungstatbestände aber das wäre dann schon alles sehr sehr viel Aufwand und keine Einnahmen sind mW jedenfalls kein Befreiungstatbestand.
Es wäre sicher auch vertretbar, eine Woche vor Arbeitsbeginn die Zulassung zu beantragen, so dass du kurz nach Jobeintritt zugelassen wirst. Es war bei meiner Vereidigung aber vollkommen normal, dass da Leute direkt aus den Kanzleien gekommen sind (mich eingeschlossen).
Es wäre sicher auch vertretbar, eine Woche vor Arbeitsbeginn die Zulassung zu beantragen, so dass du kurz nach Jobeintritt zugelassen wirst. Es war bei meiner Vereidigung aber vollkommen normal, dass da Leute direkt aus den Kanzleien gekommen sind (mich eingeschlossen).
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Berufseinstieg und Zulassung - von Gast - 10.06.2020, 12:28
RE: Berufseinstieg und Zulassung - von Gast - 10.06.2020, 12:42
RE: Berufseinstieg und Zulassung - von Gast - 10.06.2020, 13:09
RE: Berufseinstieg und Zulassung - von RechtsanwaltII - 10.06.2020, 13:24
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