10.06.2020, 10:48
(10.06.2020, 10:29)Steuernachzahlung schrieb: In dem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass nach der (wegen des Zweitjobs in StKl 6 verpflichtenden!) Steuererklärung eine nicht unerhebliche Steuernachzahlung anstehen kann.
Also es würde mich schon sehr wundern, wenn es zu einer Steuernachzahlung kommt. In der Regel fallen im Ref erhebliche Werbungskosten an (Pendlerpauschale, Bücher, Rep-Gebühren), sodass man eine saftige Erstattung bekommen dürfte.
Nachrichten in diesem Thema
Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast345 - 09.06.2020, 21:45
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von GastHE - 09.06.2020, 22:13
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast - 09.06.2020, 23:06
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von GastHE - 09.06.2020, 23:22
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast123 - 09.06.2020, 23:27
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast123 - 09.06.2020, 22:25
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Schwararbeiter - 10.06.2020, 07:56
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast - 10.06.2020, 08:12
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Steuernachzahlung - 10.06.2020, 10:29
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von OjaGPA - 10.06.2020, 10:48
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast - 10.06.2020, 14:37
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast - 10.06.2020, 22:42
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast - 10.06.2020, 15:10
RE: Wann lohnt sich Nebentätigkeit? (Steuerklasse 6) - von Gast123848 - 10.06.2020, 17:41