08.06.2020, 15:02
(08.06.2020, 14:23)Gast schrieb: Bei welcher größeren Kanzlei kann man sich denn mit 2 x 5,x bewerben? Manche haben ja auch keine Notenanforderungen in den Stellenausschreibungen...
Ziemlich viele geben keine Mindestnote an. Einerseits verschreckt man die potentiellen Kandidaten so nicht so leicht, andererseits wahrt man gegenüber der Konkurrenz und (potentiellen)Mandanten den Schein, dass man nur die Besten nimmt. Wer in der Anzeige schreibt, dass mind. 2 ordentliche befriedigend verlangt werden, kann sich nach außen eben nicht ganz so elitär geben, wie jemand, der zumindest zum Schein die Parole 2xVB ausruft. Dass das intern dann nicht eingehalten wird, ist eine andere Sache, die dann allenfalls heimlich die Runde macht.
Entgegen der hier von einigen Leuten vertreten Auffassung, die sich an irgendwelch Juve,-Tier oder sonstwas für Rankings aufgeilen, ist das in der Praxis auch nicht das Maß der Dinge. Wenn man sich z.B. anschaut, was für Dax-Unternehmen und Bundesbehörden Mandanten der Legal-Abteilungen der Big Four (PwC, EY etc.) sind oder was für Mandate mit sehr großem Volumen kleine Kanzleien mit wenigen Berufsträgern bekommen, weil einer der dortigen Anwälte gut in der Politik vernetzt ist, sind GK nur auf dem Papier und beim Einstieg in der Bezahlung besonders attraktiv. Oder eben für das Ego mancher. Viele andere Kanzleien müssen sich da jedenfalls nicht verstecken. Aber auch bei anderen größeren Kanzleien halte ich es bei Dir mit 2xausreichend für schwierig.
Da ist wohl Klinken putzen und Glück haben erforderlich. Bei richtigen GK halte ich einen Versuch für Zeitverschwendung. Am besten sind die Chancen vermutlich bei denen, die keine Noten in der Ausschreibung haben. Bei denen, die 2x befriedigend verlangen, kannst Du Glück haben, aber vermutlich werden es viele Absagen. Vielleicht kannst Du es als Syndikus in einem kleineren Unternehmen versuchen oder Erfahrung in einer Kleinkanzlei sammeln und Dich später bei etwas größerem bewerben? Im Idealfall mit Mandantenstamm. Nach einer gewissen Berufserfahrung zählt vor allem Geschäftstüchtigkeit und nicht mehr zwingend (primär) Kompetenz. Aber der Einstieg ist leider unter der Voraussetzung schwierig.
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