08.06.2020, 10:30
Es geht doch auch nicht um die Möglichkeit des Durchfallens weil man nicht genügend Punkte bekommt, sondern auch einfach um die Wahrnehmung der Prüfung als solche, die ja über die Jahrzehnte hinweg in den verschiedensten Fällen (Krankheit, Autounfall auf dem Weg, Zuspätkommen wegen Mittagspause) schon problematisch gewesen ist.
Bitte einfach mal in den §38 Abs. I S. 1, 2 SGB 3 schauen! Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme bzgl. der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist der Moment, in dem die mündliche Prüfung absolviert wurde und dann muss man sich innerhalb von drei Tagen ab diesem Zeitpunkt melden..
Bitte einfach mal in den §38 Abs. I S. 1, 2 SGB 3 schauen! Der Zeitpunkt der Kenntnisnahme bzgl. der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ist der Moment, in dem die mündliche Prüfung absolviert wurde und dann muss man sich innerhalb von drei Tagen ab diesem Zeitpunkt melden..
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Arbeitslos - von GastHE - 08.06.2020, 08:29
RE: Arbeitslos - von Gastt - 08.06.2020, 08:41
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:05
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:07
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 09:33
RE: Arbeitslos - von Gast AA - 08.06.2020, 10:12
RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:21
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RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:38
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RE: Arbeitslos - von Gast AA - 08.06.2020, 10:30
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RE: Arbeitslos - von Gast Gast - 08.06.2020, 10:41
RE: Arbeitslos - von GastNRW44 - 08.06.2020, 12:45
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 13:23
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 16:34
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RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 14:50
RE: Arbeitslos - von Gast - 08.06.2020, 15:16