27.05.2020, 11:51
(27.05.2020, 02:47)Gast schrieb: Wie macht man das denn mit dem behördlichen Führungszeugnis (Belegart O), um sich für das Ref anzumelden (NRW)?
Das wird doch nur unmittelbar an die Behörde (OLG) verschickt, oder? Wenn ich das jetzt ebantrage und es zum OLG schicken lasse, kommt es dort an und die können nichts damit anfangen, weil die meinen Namen noch nie gehört haben.
Ich vermute:
- Anmeldung ohne Führungszeugnis
- Bestätigung vom OLG erhalten
- mit dieser Bestätigung Führungszeugnis beantragen
- Führungszeugnis geht direkt zum OLG
- OLG sortiert das zu meinen Anmeldeunterlagen
- Anmeldung ist abgeschlossen
Gell?
Ich habe das Führungszeugnis mit dem neuen Personalausweis und Kartenlesegerät Online beantragt. Da musste man die Adresse des Gerichts (in Hessen LG) und den Grund für die Erteilung des Führungszeugnisses angeben.
Ich denke, dass das Führungszeugnis schon ankommen wird - unabhängig davon, wie man es beantragt. Es hat ja in den vergangenen Jahren auch geklappt.
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Führungzeugnis für Anmeldung - von Gast - 27.05.2020, 02:47
RE: Führungzeugnis für Anmeldung - von Grast - 27.05.2020, 06:44
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