Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
25.05.2020, 20:06
(Eher) Nein.
In manchen Bundesländern hast du Glück und es ist möglich, dich für die Dauer des Referendariats beurlauben zu lassen. Viele Bundesländer stellen sich aber kategorisch quer und du musst dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen.
Du darfst halt neben dem Referendariat maximal so 10-15 Stunden nebenher arbeiten. Das könnte sich mit der Mindeststundenzahl für Beamte beißen. Ich hätte meine wöchentliche Arbeitszeit nicht unter 20 Stunden reduzieren dürfen. Außerdem musst du als Lehrer ja immer dieselben Stunden unterrichten, immer am selben Wochentag das ganze Schuljahr über. Im Referendariat kann man, obwohl man anfänglich noch recht viel Zeit hat, nur sehr schwer planen, wann man Zeit hat. Jeder Ausbilder will einen an unterschiedlichen Wochentagen sehen. Die AGs die man nebenher besuchen muss, finden immer zu unterschiedlichen Zeiten (mal vormittags, mal nachmittags) an unterschiedlichen Wochentagen statt und die Termine können sich sehr kurzfristig ändern. Kurz vor dem Examen solltest du besser nicht mehr arbeiten, weil du dann möglichst viel Zeit zum lernen haben willst.
Aber warum solltest du das überhaupt wollen? Spätestens nach dem 1. Staatsexamen müsstest du eine ungefähre Idee haben, ob du in Zukunft lieber Lehrer oder Jurist wärst. Und wenns doch nicht klappt, wird an den Schulen sicher immer noch gesucht.
In manchen Bundesländern hast du Glück und es ist möglich, dich für die Dauer des Referendariats beurlauben zu lassen. Viele Bundesländer stellen sich aber kategorisch quer und du musst dich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen.
Du darfst halt neben dem Referendariat maximal so 10-15 Stunden nebenher arbeiten. Das könnte sich mit der Mindeststundenzahl für Beamte beißen. Ich hätte meine wöchentliche Arbeitszeit nicht unter 20 Stunden reduzieren dürfen. Außerdem musst du als Lehrer ja immer dieselben Stunden unterrichten, immer am selben Wochentag das ganze Schuljahr über. Im Referendariat kann man, obwohl man anfänglich noch recht viel Zeit hat, nur sehr schwer planen, wann man Zeit hat. Jeder Ausbilder will einen an unterschiedlichen Wochentagen sehen. Die AGs die man nebenher besuchen muss, finden immer zu unterschiedlichen Zeiten (mal vormittags, mal nachmittags) an unterschiedlichen Wochentagen statt und die Termine können sich sehr kurzfristig ändern. Kurz vor dem Examen solltest du besser nicht mehr arbeiten, weil du dann möglichst viel Zeit zum lernen haben willst.
Aber warum solltest du das überhaupt wollen? Spätestens nach dem 1. Staatsexamen müsstest du eine ungefähre Idee haben, ob du in Zukunft lieber Lehrer oder Jurist wärst. Und wenns doch nicht klappt, wird an den Schulen sicher immer noch gesucht.
Nachrichten in diesem Thema
Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von sky87 - 25.05.2020, 19:50
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 25.05.2020, 20:06
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 25.05.2020, 20:07
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 25.05.2020, 20:32
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von sky87 - 25.05.2020, 20:59
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 25.05.2020, 22:02
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 26.05.2020, 00:00
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von RechtsanwaltII - 25.05.2020, 23:31
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 26.05.2020, 00:02
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast23 - 26.05.2020, 07:45
RE: Referendariat mit bestehender Beamtenstelle - von Gast - 26.05.2020, 10:43









