25.05.2020, 20:04
(25.05.2020, 19:33)Frage schrieb: Ich schreibe im Juni in Baden-Württemberg, wo die Gesetze auf dem Stand "Oktober des Vorjahres" sein müssen.
Kommentare dürfen auch in der aktuellsten Auflage verwendet werden.
Nun kamen heute meine gemieteten Kommentare an, alle neuester Stand.
Wie macht Ihr das mit dem Meyer-Goßner, wo sich doch recht viel zum Jahreswechsel geändert hat?
Noch die Altauflage mitnehmen?
Diese müsste ich mir erst kaufen. Meint Ihr, das ist notwendig?
Der MG kam ja im Mai raus, wieso ist er nicht bei deinen Mietkommentaren dabei?
Unabhängig davon: Das Recht der notwendigen Verteidigung hat sich, wie einige andere Vorschriften der StPO, sehr verändert. Genau jenes Rechtsgebiet ist aber doch sehr (!) relevant für die Klausuren...
Aber nicht, dass Du jetzt auf die Idee kommst, das Werk online zu kaufen und kurz nach den beiden SR-Klausuren zurückschickst...
Gutes Gelingen! :angel:
Nachrichten in diesem Thema
Stand Meyer-Goßner Examen - von Frage - 25.05.2020, 19:33
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Gast - 25.05.2020, 20:04
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Frage - 25.05.2020, 20:52
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Gast - 25.05.2020, 20:58
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von RechtsanwaltII - 25.05.2020, 21:15
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Gast123 - 25.05.2020, 20:39
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Frage - 25.05.2020, 20:58
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Gast - 26.05.2020, 13:31
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Frage - 25.05.2020, 21:18
RE: Stand Meyer-Goßner Examen - von Gast2272 - 26.05.2020, 16:29

