21.05.2020, 13:23
§ 26 Brandenburgisches Besoldungsgesetz (Hervorhebungen des Autors)
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenzuordnung werden folgende Zeiten im Sinne des § 25 Absatz 3 anerkannt:
In Berlin wird der ganz ähnliche Paragraph dahingehend ausgelegt, dass promotionsbegleitende Tätigkeiten vor dem Assessorexamen bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt werden (da typischerweise auf dem Weg zum Volljuristen und damit der Laufbahnbefähigung liegend).
Dazu gibt es auch Entscheidungen des gemeinsamen OVG.
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenzuordnung werden folgende Zeiten im Sinne des § 25 Absatz 3 anerkannt:
- Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 28), im Dienst der Fraktionen des Bundestages, der Landesparlamente, kommunaler Vertretungskörperschaften oder des Europäischen Parlaments oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,
- Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind,
- Zeiten der tatsächlichen Pflege von nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Ehegattinnen, Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Geschwister, Kinder) bis zu drei Jahren für jeden dieser Angehörigen,
- Zeiten, in denen Wehrdienst, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,
- Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.
In Berlin wird der ganz ähnliche Paragraph dahingehend ausgelegt, dass promotionsbegleitende Tätigkeiten vor dem Assessorexamen bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt werden (da typischerweise auf dem Weg zum Volljuristen und damit der Laufbahnbefähigung liegend).
Dazu gibt es auch Entscheidungen des gemeinsamen OVG.
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Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von GastBB - 21.05.2020, 11:40
RE: Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von Gast - 21.05.2020, 12:56
RE: Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von Gast - 21.05.2020, 18:05
RE: Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von Auch Bln - 21.05.2020, 13:23
RE: Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von Gast - 21.05.2020, 18:04
RE: Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von Gast - 21.05.2020, 20:13
RE: Besoldung in Brandenburg/ erste Stufenzuordnung/ berücksichtigungsfähige Zeiten - von Gast - 21.05.2020, 20:43

