15.05.2020, 06:07
Ich muss eine Unterlassungserklärung entwerfen. Der Unterlassungsschuldner soll eine rufschädigende Äußerung nicht wiederholen. Es handelt sich dabei nicht um einen Fall aus dem Wettbewerbsrecht. Die Äußerung wurde auch nicht durch die Presse verbreitet.
Jetzt geht es darum, in der Erklärung eine Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung zu bestimmen. Was ist da angemessen? Unter welchem Schlagwort könnte ich das recherchieren? Gibt es irgendwo eine Möglichkeit, vergleichbare Fälle wie bei Schmerzensgeld-Tabellen einzusehen?
Bin für jede Anregung offen.
Jetzt geht es darum, in der Erklärung eine Strafe für den Fall der Zuwiderhandlung zu bestimmen. Was ist da angemessen? Unter welchem Schlagwort könnte ich das recherchieren? Gibt es irgendwo eine Möglichkeit, vergleichbare Fälle wie bei Schmerzensgeld-Tabellen einzusehen?
Bin für jede Anregung offen.
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Vertragsstrafe / Unterlassungserklärung - von Gast - 15.05.2020, 06:07
RE: Vertragsstrafe / Unterlassungserklärung - von Rechtsanwalt - 16.05.2020, 22:51