12.05.2020, 10:11
Genau das. Du kündigst einfach. Das ist frisch aus dem Studium noch ungewohnt, aber das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber (=/= Kollegen!) ist nicht wie etwa zu deiner Freundin, sondern im Wesentlichen ein Tausch Arbeitsleistung gegen Geld. Dein Arbeitgeber schenkt dir nichts, du musst dich vor ihm nicht rechtfertigen. In der Probezeit kannst du idR mit 2 Wochen Frist kündigen.
Du musst nichtmal ein schlechtes Gewissen haben, weil auch wenn man das als WisMit immer denkt, so relevant bist du für die Kanzlei nicht - das Leben geht auch ohne dich weiter.
Du musst nichtmal ein schlechtes Gewissen haben, weil auch wenn man das als WisMit immer denkt, so relevant bist du für die Kanzlei nicht - das Leben geht auch ohne dich weiter.
Nachrichten in diesem Thema
Kurzzeit-WissMit in GK - von GastK - 11.05.2020, 21:07
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 11.05.2020, 21:31
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von GastBW - 11.05.2020, 22:08
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 00:08
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 00:14
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von GAsst - 12.05.2020, 08:58
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 12:11
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 10:11
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 12:01
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 12:24
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 18:42
RE: Kurzzeit-WissMit in GK - von Gast - 12.05.2020, 19:50