06.05.2020, 19:00
(06.05.2020, 18:36)GAsst schrieb:(06.05.2020, 15:56)Gast schrieb: Nebenbei: Ich denke auch, dass man zumindest eine vorzeigbare Note im ersten Examen haben sollte, falls das 2. Examen unter 9 ist. Irgendwie müssen die das ja begründen, dass man sich "unter Wert" geschlagen hat...
Aus einer kleinen Anfrage der FDP (lässt dich googlen) ergeben sich die Möglichkeiten, wie man in NRW mit unter 9 Punkten (aber über 7,75) in zweiten genommen wird. Neben der Note im ersten Examen sind auch Hervorhebungen in den Justizzeugnissen (zivilststion, StA-Station) zu berücksichtigen. "Unter Wert" wird wohl eher nach den Leistungen während des Refs (Probeklausuren, Zeugnisse) bemessen.
Ich glaube auch nicht, dass sich „unter Wert schlagen“ auf ein erstes Prädikatsexamen bezieht. Denn für das Kriterium Prädikat im Ersten gibts bei der kleinen Anfrage eine extra Spalte. Ein Prädikat im ersten Examen hatte demnach von den Bewerbern der Kategorie 7,75 bis 9 niemand.
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