06.05.2020, 18:36
(06.05.2020, 15:56)Gast schrieb: Nebenbei: Ich denke auch, dass man zumindest eine vorzeigbare Note im ersten Examen haben sollte, falls das 2. Examen unter 9 ist. Irgendwie müssen die das ja begründen, dass man sich "unter Wert" geschlagen hat...
Aus einer kleinen Anfrage der FDP (lässt dich googlen) ergeben sich die Möglichkeiten, wie man in NRW mit unter 9 Punkten (aber über 7,75) in zweiten genommen wird. Neben der Note im ersten Examen sind auch Hervorhebungen in den Justizzeugnissen (zivilststion, StA-Station) zu berücksichtigen. "Unter Wert" wird wohl eher nach den Leistungen während des Refs (Probeklausuren, Zeugnisse) bemessen.
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