23.04.2020, 18:52
(23.04.2020, 18:47)JuraNRW2020 schrieb: Hallo!
Vielen Dank für Eure Antworten. :shy:
Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann nicht ggf. auch offiziell Referendar am anderen OLG werden müsste und ob dies so möglich ist, bzw. man sich andernfalls von den Präsenzveranstaltungen der AG befreien lassen müsste.
Weiß jemand etwas hierzu?
Danke und LG
Naja du müsstest dich dann offiziell zum Referendariat dort bewerben bzw anfragen, ob du dort zu deiner jetzigen Station einsteigen kannst. Denke das machen die aber nur, wenn die Kapazitäten da sind.
Wechseln musst du nicht. Und deine AG am alten OLG musst du natürlich weiterhin besuchen, so lange du dort deine Ausbildung machst. Der Umzug ist ja deine freiwillige Entscheidung.
'ne Befreiung gibt es bei uns in Hessen nur, wenn man die Station an einem Ort absolviert, der zu weit entfernt liegt. Diese muss aber natürlich vorher auch genehmigt worden sein.
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Umzug in anderes OLG-Bezirk? - von JuraNRW2020 - 21.04.2020, 12:02
RE: Umzug in anderes OLG-Bezirk? - von Guest - 21.04.2020, 12:41
RE: Umzug in anderes OLG-Bezirk? - von GastHE - 21.04.2020, 13:14
RE: Umzug in anderes OLG-Bezirk? - von GAsst - 22.04.2020, 09:23
RE: Umzug in anderes OLG-Bezirk? - von JuraNRW2020 - 23.04.2020, 18:47
RE: Umzug in anderes OLG-Bezirk? - von GastHE - 23.04.2020, 18:52