18.04.2020, 15:55
(17.04.2020, 16:16)GastHH schrieb: Ich habe dazu nochmal beim Personalrat HH nachgefragt und darum gebeten, dass beim GPA eine Konkretisierung erfragt wird, vor allem auch bezüglich des Umfangs der Bescheinigung.
So wie ich damals das GPA bei der Beantwortung des Fragenkatalogs verstanden hatte, sollen doch Kandidaten mit Symptomen ohnehin von den Prüfungen ausgeschlossen werden. Für mich ergibt es dann keinen Sinn, dass man sich die Symptome vom Hausarzt vorab gutachterlich bescheinigen lassen muss, um nicht teilnehmen zu müssen.
Bei den mündlichen Prüfungen ab dem 20.04. sollen die Kandidaten vorab versichern, dass sie keine Symptome aufweisen. Das steht meiner Meinung nach im Widerspruch dazu, dass diese von einem Arzt vorab bescheinigt werden sollen. Abgesehen davon, dass das GPA mit einer solchen Erklärung offenbar versucht, die Verantwortung dafür, wenn sich jemand im Rahmen der Prüfung ansteckt und ggf. ernsthaft krank wird, auf die Kandidaten abzuwälzen.
Danke fürs Nachfragen. Ich sehe das so wie du. Das GPA drückt sich sehr unklar aus und erzeugt damit unnötige Unsicherheit bei den Referendaren.
Nachrichten in diesem Thema
Amtsarztpflicht beim GPA - von GPASH - 17.04.2020, 15:41
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von MRückert - 17.04.2020, 15:58
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von Gast - 17.04.2020, 21:57
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von GPASH - 18.04.2020, 15:52
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von GastHH - 17.04.2020, 16:16
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von GPASH - 18.04.2020, 15:55
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von GastHH - 18.04.2020, 17:44
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von GPASH - 21.04.2020, 11:40
RE: Amtsarztpflicht beim GPA - von GastHH - 21.04.2020, 12:29