15.04.2020, 11:31
(15.04.2020, 10:11)Gast schrieb: Die meisten potenziellen Anlagen (insb. Staatsexamina/Abi) sind ja ohnehin reine Belege für Aussagen im Anschreiben/Lebenslauf und enthalten darüber hinaus keinerlei weiteren Inhalt. Man wird sicherlich nicht aussortiert, weil man die Staatsexamina nicht angehängt hat, sondern allenfalls gebeten die zum Vorstellungsgespräch mitzubringen oder per Mail nachzureichen.
Nun ist es aber doch kein Geheimnis, dass eine Vielzahl von Arbeitgebern (insbesondere, aber nicht nur GK) zunächst einen Blick auf die Noten werfen. Diese ergeben sich nunmal aus den Zeugnissen. Sollten die Zeugnisse nicht schon daher unbedingt dabei sein?
Natürlich könnte man die Noten auch im Anschreiben oder Lebenslauf unterbringen. Das würde ich aber als weniger "schick" empfinden (wirkt je nach Note etwas "protzig"). Wenn man die Zeugnisse als Pflichtanlagen sieht und sich aus denen dann (leicht erkennbar) die Note ergibt, wirkt das vielleicht etwas mehr "casual".
Selbst bei Angaben zu den Noten im Anschreiben/Lebenslauf würde ich die Funktion der Zeugnisse als Beleg (mehr sind sie dann tatsächlich nicht) für wichtig halten. Wenn ich mich bei einer GK unter der Angabe bewerbe, dass ich 2x VB habe, dann kann ich mir doch sehr sicher sein, dass die entsprechenden Zeugnisse angefordert werden. Wenn sowieso damit zu rechnen ist, dass die Zeugnisse angefordert werden, kann ich sie doch direkt einreichen.
Bei Stellen in der Anwaltschaft gilt zudem: Bei dem 2. Examen ist nicht nur die Notre relevant, sondern auch ob es überhaupt vorhanden ist. Es ist immerhin Zugangsvoraussetzung zum Beruf des RA. Es wäre wohl weniger üblich, dass man sich hier (bis zur Einstellungszusage) auf die bloße Erklärung des Bewerbers verlässt.
Ich würde also davon ausgehen, dass zumindest sie Examenszeugnisse unbedingt beigefügt werden sollten.
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