14.04.2020, 17:58
Hallo zusammen!
Ist es möglich, in den ersten Tagen des hessischen Referendariats für die mündliche Prüfung (im Verbesserungsversuch in BW) freigestellt zu werden? Die Sachbearbeiter verweisen mich auf die - grundsätzlich strikte - Urlaubssperre in den ersten drei Monaten; ich müsse das mit dem jeweiligen Gericht klären, an dem ich zu späterer Zeit eine Zulassung erhalte.
Gibt es hierzu Erfahrungen? Bloße Formsache oder mglw. ein ernsthaftes Problem?
Vielen Dank im Voraus.
Ist es möglich, in den ersten Tagen des hessischen Referendariats für die mündliche Prüfung (im Verbesserungsversuch in BW) freigestellt zu werden? Die Sachbearbeiter verweisen mich auf die - grundsätzlich strikte - Urlaubssperre in den ersten drei Monaten; ich müsse das mit dem jeweiligen Gericht klären, an dem ich zu späterer Zeit eine Zulassung erhalte.
Gibt es hierzu Erfahrungen? Bloße Formsache oder mglw. ein ernsthaftes Problem?
Vielen Dank im Voraus.
Nachrichten in diesem Thema
Freistellung für mündliche Prüfung (Verbesserungsversuch) - von guest111 - 14.04.2020, 17:58
RE: Freistellung für mündliche Prüfung (Verbesserungsversuch) - von Gast - 14.04.2020, 21:03