13.04.2020, 21:10
Das mag sein. Hier geht es aber um eine RisikoBeurteilung. Und für mich ist das, nämlich ein signifikant hohes Risiko, die Anfechtung der Ernennung und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis –gegenüber der Tatsache, dass ich etwas nicht angeben mag, weil es unangenehm ist, in Ansehung der Folgen doch eher so, dass ich es dann lieber vollständig angebe. Es ist insoweit in dem Fragebogen ausdrücklich von Behandlungen die Rede - Was sehr weitreichend ist.
Nachrichten in diesem Thema
Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Litschko - 24.03.2020, 17:23
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 24.03.2020, 17:44
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GAsst - 07.04.2020, 19:21
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 11.04.2020, 23:49
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 09:57
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Mirabell - 13.04.2020, 19:50
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:10
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:17
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 19.04.2020, 15:33
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 20.04.2020, 10:27