13.04.2020, 19:50
ich habe es damals auch nicht angegeben. Nach summarischer Prüfung bin ich zur Rechtsauffassung gekommen, dass sich das Interesse des Dienstherrn (Gesundheitszustand) lediglich auf medizinisch notwendige Maßnahmen beschränken kann. Da mein Abbruch nicht medizinisch indiziert war, kann er keine geeignete Entscheidungsgrundlage sein um meine Gesundheit zu überprüfen. Ich habe auch nicht angegeben, ob ich geimpft oder bei der medizinischen zahnreinigung war. Ihr könnt mich jetzt gerne verurteilen :P
Nachrichten in diesem Thema
Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Litschko - 24.03.2020, 17:23
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 24.03.2020, 17:44
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GAsst - 07.04.2020, 19:21
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 11.04.2020, 23:49
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 09:57
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Mirabell - 13.04.2020, 19:50
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:10
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:17
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 19.04.2020, 15:33
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 20.04.2020, 10:27

