13.04.2020, 13:35
(13.04.2020, 12:49)NRWgast schrieb: Liebe Leidensgenossen,
Hat von euch auch jemand anderes Problem, dass er keine eigenen Kommentare besitzt und daher wegen der Bib- Schließungen aufgeschmissen ist? Ich versuche dann viel zu googeln wenn ich Klausuren schreibe, aber ist ja auch nicht unbedingt Sinn der Sache und auch keine gute Übung. Als Verbesserer habe ich auch keinen Juris Zugang.
Lg
Also STGB, StPO, BGB und ZPO Kommentar sind unverzichtbar. Wenn deine Bib noch länger geschlossen hat, bestell die Auflagen von vor 1-2 Jahren. VwGO und VwVfG habe ich selbst auch keine besessen und in den Klausuren in den AGs und im Examen auch nur selten gebraucht. Hierauf kannst du im Zweifel verzichten, wenn der Geldbeutel eng wird.
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Kommentare - von NRWgast - 13.04.2020, 12:49
RE: Kommentare - von GastRLP - 13.04.2020, 13:11
RE: Kommentare - von Gast7 - 13.04.2020, 13:25
RE: Kommentare - von Gast - 13.04.2020, 13:35
RE: Kommentare - von NRWGast - 13.04.2020, 13:52
RE: Kommentare - von Gast - 13.04.2020, 14:34
RE: Kommentare - von Nrw - 13.04.2020, 19:01
RE: Kommentare - von Gast - 13.04.2020, 21:18
RE: Kommentare - von GastHE - 13.04.2020, 22:47
RE: Kommentare - von Gast - 13.04.2020, 23:01
RE: Kommentare - von Jura00 - 16.04.2020, 11:22








