13.04.2020, 09:57
Es kommt bei einer späteren Anfechtung nicht darauf an, ob dies für die gesundheitliche Eignung eine Rolle gespielt hätte, es genügt schon die Täuschung an sich, die Rechtsprechung legt dort sehr strenge Maßstäbe an. Außerdem sind Schwangerschaftsabbrüche recht häufig, sodass die Fragestellerin nicht die Erste wäre, die so etwas angibt.
So würde ich meinen Berufsstart nicht beginnen wollen... Die Fragebögen sind höchst weitreichend!
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Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Litschko - 24.03.2020, 17:23
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 24.03.2020, 17:44
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GAsst - 07.04.2020, 19:21
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 11.04.2020, 23:49
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 09:57
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Mirabell - 13.04.2020, 19:50
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:10
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:17
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 19.04.2020, 15:33
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 20.04.2020, 10:27

