10.12.2015, 11:49
Also m.E ist nur der Bescheid anzufertigen, da ja alle Erwägungen des Gutachtens auch im Bescheid auftauchen. Es wäre somit keine neue Leistung.
Auch muss man ja nicht wie in der Anwaltsklausur aus taktischen Gründen etwas im Schriftsatz weglassen.
Hat jemand eine Erfahrung im Examen gemacht? oder eine Quelle was nun anzufertigen ist?
Auch muss man ja nicht wie in der Anwaltsklausur aus taktischen Gründen etwas im Schriftsatz weglassen.
Hat jemand eine Erfahrung im Examen gemacht? oder eine Quelle was nun anzufertigen ist?
Nachrichten in diesem Thema
Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Hallo123allo - 09.12.2015, 18:06
RE: Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Gast - 09.12.2015, 19:03
RE: Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Gast - 10.12.2015, 11:49
RE: Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Gast - 15.12.2015, 09:40