09.12.2015, 18:06
Hey
In der Behördenklausur in NRW ist doch grds. nur
die Abfassung eines Bescheides (Ausgangsbescheid, WB....) gefordert oder?
Ein Gutachten muss ich nur anfertigen, falls es ihm BV gefordert ist?
Und ist in NRW eine Begleitverfügung anzufertigen.
Ich habe gehört:
-Satzungsentwurf
-Vfg.
-Abhilfebescheid'
kommt nicht vor.
Danke für entsprechende Antworten
In der Behördenklausur in NRW ist doch grds. nur
die Abfassung eines Bescheides (Ausgangsbescheid, WB....) gefordert oder?
Ein Gutachten muss ich nur anfertigen, falls es ihm BV gefordert ist?
Und ist in NRW eine Begleitverfügung anzufertigen.
Ich habe gehört:
-Satzungsentwurf
-Vfg.
-Abhilfebescheid'
kommt nicht vor.
Danke für entsprechende Antworten
Nachrichten in diesem Thema
Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Hallo123allo - 09.12.2015, 18:06
RE: Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Gast - 09.12.2015, 19:03
RE: Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Gast - 10.12.2015, 11:49
RE: Gutachten Behördenklausur NRW, nur bei entsprechendem Bearbeitervermerk?Vfg? - von Gast - 15.12.2015, 09:40