Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
09.03.2020, 15:48
(09.03.2020, 13:05)Theo Decker schrieb: Liebe Studierende*innen und Referendare*innen,
ich habe in Bayern Jura studiert und wurde nun in den Vorbereitungsdienst in Sachsen angenommen, allerdings habe ich verschiedene Bedenken und würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Wie wirkt sich ein Kommentierungs- und Unterstreichungsverbot aus? Vor allem in Bezug auf Auswendiglernen von Schemata, Problemen, Zusammenhänge etc. Besonders interessant für mich wäre, wenn jemand im Studium Kommentierungen etc. vornehmen durfte, aber durch einen Bundeslandwechsel eben nichts mehr im Gesetz stehen haben darf.
Weiterhin entfällt in Bayern das Widerspruchsverfahren iSd § 68 VwGO, während dieses in Sachsen weiterhin grundsätzlich durchzuführen ist. Wie wirkt sich das Widerspruchsverfahren auf Klausuren und Problematiken aus? Ist es eher schwer oder nicht?
Zudem müsste ich das Landesrecht umlernen. Ich würde mich über jeden Erfahrungsbericht freuen, von Leuten, die ebenfalls das Landesrecht umlernen mussten und mir hierzu Erfahrungen schildern könnten.
Vielen lieben Dank im Vorhinein!
Ich bin nach dem Studium in BaWü zum Referendariat nach Hessen gewechselt. Ich kann es weder empfehlen, noch davon abraten. Bereue die Entscheidung allerdings nicht.
Ich war anfangs wegen der fehlenden Möglichkeit, Gesetze zu markieren, auch verunsichert. Dies stellte sich im Nachhinein auch nach den Klausuren als unbegründet heraus. Ich denke, man hat inzwischen genug Erfahrung im Umgang mit Gesetzen und Normen, dass man das abfedern kann. Ich habe mich schnell daran gewöhnt.
Auch wegen des Widerspruchsverfahrens würde ich mir keine großen Sorgen machen. Am Ende ist es im Prüfungsaufbau einer Klage doch sehr ähnlich und daher relativ problemlos zu meistern.
Wenn für dich sonst alles für das Referendariat in Sachsen spricht, lass' dich von besagten Unsicherheiten nicht abhalten.
Nachrichten in diesem Thema
Bundeslandwechsel vor dem Referendariat - von Theo Decker - 09.03.2020, 13:05
RE: Bundeslandwechsel vor dem Referendariat - von Fahnenflüchtiger Hesse - 09.03.2020, 15:48
RE: Bundeslandwechsel vor dem Referendariat - von Gast - 09.03.2020, 17:58
RE: Bundeslandwechsel vor dem Referendariat - von GastSN - 10.03.2020, 18:17
RE: Bundeslandwechsel vor dem Referendariat - von Gast2 - 12.03.2020, 19:33