07.01.2020, 00:21
Guten Abend,
ich habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich bessere (= zweistellige) Klausuren im Zivilrecht schreibe. Im ÖR und StrafR fallen die Probeklausuren einigermaßen gut aus, meistens zwischen 8-10 Punkten.
Im Zivilrecht habe ich beim Schreiben oft ein gutes Gefühl, lande aber dann bei 4-7 Punkten. Das ist nicht mein Anspruch, ich weiß aber einfach nicht was ich besser machen kann. Ich bin leider auch sehr verwöhnt, weil ich im ersten Examen öfter zweistellige Klausuren geschrieben habe und quasi fast nie unter 7/8. Da wusste ich aber auch, wie man in den höheren Notenbereich kommt (Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung, materielle Probleme erkennen und lösen, schön formulieren, Meinungsstreitigkeiten sauber und überzeugend darstellen).
In den Klausuren fürs zweite habe ich das Gefühl, dass mir schon kleine Fehler, die ich eigentlich als „nicht der Rede wert“ ansehen würde, total das Genick brechen.
ZB:
- ein kleiner Fehler im Rubrum (Kläger statt Klägers geschrieben, nach Lage der Akten ohne Datum) macht mein ansonsten vollständiges und sauberes Rubrum nach Ansicht des Korrektors gleich „unbrauchbar“
- ich schreibe in meinen Augen sehr gute Tatbestände, weil ich den Sachverhalt schnell erfasse und schnell aussortieren kann; leider bekomme ich für einen schön formulierten, vollständigen und sauberen Tatbestand anscheinend keinerlei Pluspunkte, selbst wenn überall Haken dran sind, wird der Tatbestand nicht mit einem Wort lobend erwähnt - dann kann ich ihn aber auch schlicht weglassen, wenn er eh keine Pluspunkte bringt
- selbst bei vollständigen Entscheidungsgründen, dh. alles verwertet und angesprochen, wurde mir erst letzte Woche von Kaiser 4 Punkte auf die Klausur gegeben mit dem Argument, ich würde zwar alles ansprechen und lösen aber mit zu wenig Begründung, ich müsse die Probleme mehr ausrollen; das glaube ich gern, würde ich bei fünf Stunden mehr auch gerne machen. Aber ich verstehe einfach nicht, wie eine Klausur 4/18 Punkten bekommt, obwohl das Urteil vollständig und in den Entscheidungsgründen alles angesprochen wurde, selbst wenn zu oberflächlich
Ich bin mir unsicher, ob die Klausurenkurse im zweiten Examen einfach sehr streng sind, grundsätzlich im zweiten Examen einfach keiner gute Noten geben will oder es einfach tatsächlich so ist, dass kleine Fehler extrem reinhauen.
Dann frage ich mich aber was ich machen muss, um in einer Z-Klausur 10 Punkte und mehr zu bekommen.
Ich werde in meinen Klausuren IMMER fertig, dh. mein Urteil besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Unterschrift. Der Tatbestand ist vollständig und sauber formuliert. In den Entscheidungsgründen werden viele materielle Probleme angesprochen.
Wenn das alles nur 6 Punkte bringt, frage ich mich einfach was ich machen muss um 12 zu bekommen.
Bisher geschrieben Z-Klausuren: 10. Sowohl in der F-AG als auch bei Kaiser.
ich habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich bessere (= zweistellige) Klausuren im Zivilrecht schreibe. Im ÖR und StrafR fallen die Probeklausuren einigermaßen gut aus, meistens zwischen 8-10 Punkten.
Im Zivilrecht habe ich beim Schreiben oft ein gutes Gefühl, lande aber dann bei 4-7 Punkten. Das ist nicht mein Anspruch, ich weiß aber einfach nicht was ich besser machen kann. Ich bin leider auch sehr verwöhnt, weil ich im ersten Examen öfter zweistellige Klausuren geschrieben habe und quasi fast nie unter 7/8. Da wusste ich aber auch, wie man in den höheren Notenbereich kommt (Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung, materielle Probleme erkennen und lösen, schön formulieren, Meinungsstreitigkeiten sauber und überzeugend darstellen).
In den Klausuren fürs zweite habe ich das Gefühl, dass mir schon kleine Fehler, die ich eigentlich als „nicht der Rede wert“ ansehen würde, total das Genick brechen.
ZB:
- ein kleiner Fehler im Rubrum (Kläger statt Klägers geschrieben, nach Lage der Akten ohne Datum) macht mein ansonsten vollständiges und sauberes Rubrum nach Ansicht des Korrektors gleich „unbrauchbar“
- ich schreibe in meinen Augen sehr gute Tatbestände, weil ich den Sachverhalt schnell erfasse und schnell aussortieren kann; leider bekomme ich für einen schön formulierten, vollständigen und sauberen Tatbestand anscheinend keinerlei Pluspunkte, selbst wenn überall Haken dran sind, wird der Tatbestand nicht mit einem Wort lobend erwähnt - dann kann ich ihn aber auch schlicht weglassen, wenn er eh keine Pluspunkte bringt
- selbst bei vollständigen Entscheidungsgründen, dh. alles verwertet und angesprochen, wurde mir erst letzte Woche von Kaiser 4 Punkte auf die Klausur gegeben mit dem Argument, ich würde zwar alles ansprechen und lösen aber mit zu wenig Begründung, ich müsse die Probleme mehr ausrollen; das glaube ich gern, würde ich bei fünf Stunden mehr auch gerne machen. Aber ich verstehe einfach nicht, wie eine Klausur 4/18 Punkten bekommt, obwohl das Urteil vollständig und in den Entscheidungsgründen alles angesprochen wurde, selbst wenn zu oberflächlich
Ich bin mir unsicher, ob die Klausurenkurse im zweiten Examen einfach sehr streng sind, grundsätzlich im zweiten Examen einfach keiner gute Noten geben will oder es einfach tatsächlich so ist, dass kleine Fehler extrem reinhauen.
Dann frage ich mich aber was ich machen muss, um in einer Z-Klausur 10 Punkte und mehr zu bekommen.
Ich werde in meinen Klausuren IMMER fertig, dh. mein Urteil besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Unterschrift. Der Tatbestand ist vollständig und sauber formuliert. In den Entscheidungsgründen werden viele materielle Probleme angesprochen.
Wenn das alles nur 6 Punkte bringt, frage ich mich einfach was ich machen muss um 12 zu bekommen.
Bisher geschrieben Z-Klausuren: 10. Sowohl in der F-AG als auch bei Kaiser.
Nachrichten in diesem Thema
Bessere Klausuren schreiben - von VerzweifelterJurist - 07.01.2020, 00:21
RE: Bessere Klausuren schreiben - von GastNds - 07.01.2020, 11:19
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