Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
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https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
20.12.2019, 14:32
Die gleiche Frage hatte ich mir Mitte September auch gestellt. Wurde dann von Seiten der Krankenkasse von selbst beantwortet, indem sie mir mitgeteilt hat, dass ja mein Dienstverhältnis zum Stichtag der mündlichen Prüfung beendet wurde und ich angeben soll, wo ich nun arbeite oder ob ich Arbeitslosengeld beziehe.
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen.
Das ist jedenfalls für NRW so
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen.
Das ist jedenfalls für NRW so
Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung - von Gast1234 - 20.12.2019, 11:59
RE: Krankenversicherung - von GastK27 - 20.12.2019, 14:32
RE: Krankenversicherung - von Gast1234 - 20.12.2019, 15:52