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Krankenversicherung
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Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/

Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
GastK27
Unregistered
 
#2
20.12.2019, 14:32
Die gleiche Frage hatte ich mir Mitte September auch gestellt. Wurde dann von Seiten der Krankenkasse von selbst beantwortet, indem sie mir mitgeteilt hat, dass ja mein Dienstverhältnis zum Stichtag der mündlichen Prüfung beendet wurde und ich angeben soll, wo ich nun arbeite oder ob ich Arbeitslosengeld beziehe. 
Sprich, es zählt der Tag der mündlichen. 

Das ist jedenfalls für NRW so
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Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung - von Gast1234 - 20.12.2019, 11:59
RE: Krankenversicherung - von GastK27 - 20.12.2019, 14:32
RE: Krankenversicherung - von Gast1234 - 20.12.2019, 15:52


 

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