11.12.2019, 13:41
(18.10.2018, 15:06)Gast schrieb: Auf der Seite des LJPA steht ein sehr ausführliches Rechenbeispiel.
"Nach Gestattung des Notenverbesserungsversuchs erfolgt eine Ladung zum Klausurentermin. Wird der Antrag zum Ende der Dreimonatsfrist nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung gestellt, erfolgt von Amts wegen eine Ladung zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten immer zum übernächsten Monat. Dies ist in der Regel auch der späteste Klausurentermin. Eine Wahlmöglichkeit besteht in diesem Fall nicht. (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang zum Ende der Dreimonatsfrist am 05.05., Klausurmonat Juli).
Der Antrag kann aber auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestellt werden. In diesem Fall besteht eine Wahlmöglichkeit und es ist in dem Antrag anzugeben, in welchem Monat in der Zeitspanne vom Eingang des Antrages bis zum o.g. spätesten Klausurentermin die Klausuren geschrieben werden sollen (Beispiel: Bekanntgabe am 05.02., Antragseingang am 05.03., mit der Möglichkeit, den Klausurentermin zwischen April und Juli frei wählen zu können). Nach der Gestattung des Notenverbesserungsversuchs ist eine nachträgliche Wahl und Änderung des Klausurenmonats nicht mehr möglich."
Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei dir (Tag der Mündlichen) = 27.09.2018
Ablauf der Dreimonatsfrist: 27.12.2018
Spätester Klausurtermin: Februar 2019
Übrigens kann man denen auch ganz nett eine Email schreiben, die antworten sogar ;)
Eine Mail wurde ja scheinbar geschrieben und genau wie bei mir leider nicht beantwortet ? Da würde ich sagen - Glück gehabt ?
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Verbesserungsversuch 2. Examen NRW - von RefNRW18 - 18.10.2018, 14:49
RE: Verbesserungsversuch 2. Examen NRW - von Gast - 18.10.2018, 15:06
RE: Verbesserungsversuch 2. Examen NRW - von Gast - 11.12.2019, 13:41
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