15.11.2019, 23:07
Hey,
in dem Merkblatt zur "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst" habe ich gelesen, dass 50 Prozent nach Eignung und Leistung der Bewerber besetzt werden. Hierbei zählt das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Ist damit die gesamte Note mit Schwerpunkt oder nur die staatlichen Klausuren gemeint?
in dem Merkblatt zur "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst" habe ich gelesen, dass 50 Prozent nach Eignung und Leistung der Bewerber besetzt werden. Hierbei zählt das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung. Ist damit die gesamte Note mit Schwerpunkt oder nur die staatlichen Klausuren gemeint?
Nachrichten in diesem Thema
Ref in Hessen/Frankfurt - von Lizzu - 24.09.2019, 21:25
RE: Ref in Hessen/Frankfurt - von Neuling - 25.09.2019, 20:00
RE: Ref in Hessen/Frankfurt - von Lisa - 15.11.2019, 23:07
RE: Ref in Hessen/Frankfurt - von Gast - 16.11.2019, 10:36
RE: Ref in Hessen/Frankfurt - von Lisa - 16.11.2019, 12:16
RE: Ref in Hessen/Frankfurt - von Gast - 16.11.2019, 12:22