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Konkurrenz VA / Rechtsnorm
RefÄHrendar
Unregistered
 
#1
07.11.2019, 15:07
Moin,

ich stehe gerade auf dem Schlauch..
Wenn eine Aufsichtsbehörde von zu Beaufsichtigenden Auskunft über Umstände verlangt und ein Gesetz regelt, dass die zu Beaufsichtigenden auskunftspflichtig sind, dann stellt dieses Auskunftsverlangen kein VA dar ?

Mein Knoten: Das Gesetz trifft bereits die Regelung der Auskunftspflicht, ich habe also keinen eigenen Regelungsgehalt mehr, wenn ich Auskunft verlange ? Es müsste doch dann der Hinweis reichen, dass übrigens eines Auskunftspflicht besteht.

Oder ist es so, dass das Auskunftsverlangen sich nun auf den Einzelfall bezieht, während die Rechtsnorm abstrakt generell regelt. Sich die Behörde also den Regelungsgehalt des Gesetzes zu Eigen macht und jetzt auf den Einzelfall anwendet, ergo einen Verwaltungsakt begründet?

Es gibt leider kaum Rspr oder Literatur in diese Richtung.. Im Kommentar zur AO steht, relativ ernüchternd, dass das Auskunftsersuchen nach § 93 AO ein Verwaltungsakt iSd § 118 AO ist. (wegen ist so)

Danke ! :sleepy:
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Nachrichten in diesem Thema
Konkurrenz VA / Rechtsnorm - von RefÄHrendar - 07.11.2019, 15:07
RE: Konkurrenz VA / Rechtsnorm - von HH2Typ - 07.11.2019, 18:54
RE: Konkurrenz VA / Rechtsnorm - von RefÄHrendar - 11.11.2019, 10:52
RE: Konkurrenz VA / Rechtsnorm - von Jellinek - 17.04.2020, 13:01


 

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