05.11.2019, 01:11
M.E. ergibt sich durch den EVD nichts anderes als bei Beendigung durch bestandene Prüfung. Das Bestehen ist keine formale Voraussetzung. Also bekommst du ganz regulär ALG 1, für das du dich für das volle Gehalt eigentlich am Tag nach dem Bekanntwerden des Ergebnisses melden solltest. Nunmehr dürfte es gekürzt ausgezahlt werden, aber das ist ja sicherlich besser als nichts. Ebenfalls kannst du das Gehalt durch Wohngeld aufstocken, dies bekommst du immer rückwirkend für den gesamten Monat der Antragstellung, aber nicht für Vormonate.
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Finanzierung Drittversuch (ALG?) - von GnadeVorRecht - 04.11.2019, 23:43
RE: Finanzierung Drittversuch (ALG?) - von Gast123 - 05.11.2019, 01:11
RE: Finanzierung Drittversuch (ALG?) - von Hessengast - 18.11.2019, 19:22
RE: Finanzierung Drittversuch (ALG?) - von GnadeVorRecht - 18.11.2019, 19:45