04.11.2019, 16:34
Der Streitwert ist nach h.M. der verbliebene Streitwert + der Feststellungsantrag. Die Höhe des Feststellungsantrags dürfte jedoch grundsätzlich der Höhe des Leistungsantrags entsprechen.
Das Gericht fällt eine vollständige Entscheidung in der Sache, also auch, ob der Rechtsstreit iHv 3000 EUR erledigt ist, sodass die Quote idr 3/10 beträgt.
Das Gericht fällt eine vollständige Entscheidung in der Sache, also auch, ob der Rechtsstreit iHv 3000 EUR erledigt ist, sodass die Quote idr 3/10 beträgt.
Nachrichten in diesem Thema
Kostenentscheidung bei einseitiger, teilweiser Erledigung - von Leberknecht - 04.11.2019, 15:14
RE: Kostenentscheidung bei einseitiger, teilweiser Erledigung - von Gast123 - 04.11.2019, 16:34
RE: Kostenentscheidung bei einseitiger, teilweiser Erledigung - von Leberknecht - 04.11.2019, 20:24
RE: Kostenentscheidung bei einseitiger, teilweiser Erledigung - von Gast2 - 04.11.2019, 16:53
RE: Kostenentscheidung bei einseitiger, teilweiser Erledigung - von Gast - 04.11.2019, 21:57








