27.10.2019, 17:53
Im Seminar bei Kaiser wurde eine Art Angstklausel für das Ende des Sachberichts vorgeschlagen nämlich etwa sinngemäß: soweit es auf weitere Details ankommt, komme ich hierauf im Rahmen der rechtlichen Würdigung zu sprechen.
Das hilft, wenn es einem sonst den Sachbericht zerreißt und man ggf unsicher ist.
1a/ b kannst du damit geschickt umgehen.
1 c
Ich mach mir zum Ende hin immer einen Punkt „Prozessuales“: Anträge, Vorstrafen, RA ggf. schon beigeordnet usw. Das Äquivalent zum B-Gutachten quasi.
2 kennst du das Buch von Jäckel/ Schneider? Da ist das geklärt. Man soll die angefochtene Entscheidung und die wesentlichen tatsächlichen Feststellungen darstellen plus prozessuales (ZU usw.).
Ich würde mich tatsächlich daran orientieren, dass du das Wesentliche verständlich und übersichtlich darstellst, mit der Angstklausel abschließt und dann einfach eine kompakte rechtliche Lösung präsentierst.
Lass dich im Vortrag nicht von Unbekanntem stressen - zwei der drei Leute in der Kommission sind keine reinen Strafrechtler.
Machst du den Vortrag aus anwaltlicher oder staatlicher Sicht?
Das hilft, wenn es einem sonst den Sachbericht zerreißt und man ggf unsicher ist.
1a/ b kannst du damit geschickt umgehen.
1 c
Ich mach mir zum Ende hin immer einen Punkt „Prozessuales“: Anträge, Vorstrafen, RA ggf. schon beigeordnet usw. Das Äquivalent zum B-Gutachten quasi.
2 kennst du das Buch von Jäckel/ Schneider? Da ist das geklärt. Man soll die angefochtene Entscheidung und die wesentlichen tatsächlichen Feststellungen darstellen plus prozessuales (ZU usw.).
Ich würde mich tatsächlich daran orientieren, dass du das Wesentliche verständlich und übersichtlich darstellst, mit der Angstklausel abschließt und dann einfach eine kompakte rechtliche Lösung präsentierst.
Lass dich im Vortrag nicht von Unbekanntem stressen - zwei der drei Leute in der Kommission sind keine reinen Strafrechtler.
Machst du den Vortrag aus anwaltlicher oder staatlicher Sicht?
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Fragen zum Sachbericht im strafrechtlichen Aktenvortrag - von AV Strafrecht - Gast 2019 - 27.10.2019, 12:23
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