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  5. Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht
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Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht
GastXY
Unregistered
 
#1
04.10.2019, 09:27
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Darstellung von Rechtsansichten im Zivilrechtlichen Aktenvortrag. 

Grundsätzlich sind Rechtsansichten im Sachbericht ja gar nicht zu erwähnen, es sei denn, es ist für das Verständnis unerlässlich. Sofern der Beklagte z.B. nur andere Rechtsansichten schildert, aber das tatsächliche Geschehen nicht bestreitet, wäre es dann unschädlich beim Aktenvortrag folgendes zu sagen: 

"Der Beklagte äußert lediglich abweichende Rechtsansichten, auf die ich -soweit erforderlich- im Rahmen der rechtlichen Würdigung zurückkomme." ? 

Mein Problem ist nämlich, dass ich für den Sachbericht sowohl beim Schreiben (Stichpunkte) als auch dann nachher beim Vortragen zu lange brauche.
Allerdings möchte ich auch nicht, dass die Prüfer dann denken, man habe etwas vergessen. Theoretisch müsste man im obigen Fall ja sogar gar nichts zu dem Beklagtenvorbringen sagen. 

Hat jemand vllt auch aus eigener Erfahrung einen Tipp wie man diesbezüglich beim Sachbericht auf der sicheren Seite ist?  :D :D
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Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von GastXY - 04.10.2019, 09:27
RE: Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von Gast - 04.10.2019, 10:33
RE: Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von Gast Nrw yeah - 06.10.2019, 17:58
RE: Aktenvortag Rechtsansichten im Sachbericht - von Genau richtig - 12.10.2019, 01:05


 

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