01.10.2019, 21:57
Hallo zusammen,
ich habe eine Stelle als angestellter Anwalt gefunden, bei der für mich eine Berufshaftpflicht abgeschlossen und auch bezahlt wird. Ich möchte nun erstmalig die RA-Zulassung beantragen und frage mich, welcher Nachweis gem. § 51 BRAO an die RAK muss? Im Internet lese ich nämlich hier und da, dass ich zusätzlich noch eine eigene Versicherung abschließen muss; kann das jmd bestätigen?
Lg
ich habe eine Stelle als angestellter Anwalt gefunden, bei der für mich eine Berufshaftpflicht abgeschlossen und auch bezahlt wird. Ich möchte nun erstmalig die RA-Zulassung beantragen und frage mich, welcher Nachweis gem. § 51 BRAO an die RAK muss? Im Internet lese ich nämlich hier und da, dass ich zusätzlich noch eine eigene Versicherung abschließen muss; kann das jmd bestätigen?
Lg
Nachrichten in diesem Thema
Eigene Versicherung als angestellter Anwalt? - von Gast - 01.10.2019, 21:57
RE: Eigene Versicherung als angestellter Anwalt? - von NRW 18 - 01.10.2019, 22:32
RE: Eigene Versicherung als angestellter Anwalt? - von RAin - 04.10.2019, 11:49
RE: Eigene Versicherung als angestellter Anwalt? - von Gast - 04.10.2019, 13:39