15.08.2019, 21:52
(15.08.2019, 21:37)Gast schrieb: Ich würde allerdings annehmen, dass man aufgrund des Erfodernisses der Rechtswegerschöpfung erst einmal Rechtsschutz bei den Fachgerichten suchen müsste?
Nein, in derartigen Fällen wird der Grundsatz der Subsidiarität eingeschränkt, weil anderenfalls unzumutbare Nachteile eintreten würden, die der Betroffene nicht hinzunehmen braucht. Schließlich wäre er mit seinem Vorbringen komplett ausgeschlossen, wenn die Behörde rechtsmissbräuchlich die Fristverlängerung nicht gewährt, weil das Vorbringen im Nachhinein weder von ihr selbst noch im Klageverfahren berücksichtigt werden kann. Für diese Fälle gibt es den Antrag nach 32 BVerfGG. Diese einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Regelung, die die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit der nachfolgenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache sichern soll, insbesondere den Eintritt irreversible Zustände verhindern soll.
Nachrichten in diesem Thema
Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 16:28
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Kownacki - 15.08.2019, 19:04
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 20:31
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 21:02
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Kownacki - 15.08.2019, 21:38
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 21:37
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 21:52
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Mark - 15.08.2019, 22:21
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 23:26
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Zop - 15.08.2019, 23:31