15.08.2019, 21:02
(15.08.2019, 20:31)Gast schrieb: Ich hätte an Fälle gedacht, in denen bspw. eine Widerspruchsbegründungsfrist abläuft und man dann - dadurch dass dem Widerspruch dann durch Zurückweisung nicht abgeholfen werden würde - Rechte verliert bwz. nicht mehr geltend machen kann?
Ja, schließlich nimmt einem die Behörde dadurch die Möglichkeit zu klagen. Man muss allerdings beachten, dass der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auf Verlängerung der Widerspruchsbegründungsfrist beim BVerfG zu stellen ist, da es um rechtliches Gehör geht und das ein grundrechtsgleiches Recht ist. Die Verlängern dann die Frist, damit einem die Rechte nicht abgeschnitten werden.
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Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Gast - 15.08.2019, 16:28
RE: Hilfe! Einstweiliger Rechtsschutz? - von Kownacki - 15.08.2019, 19:04
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