08.08.2019, 17:46
(08.08.2019, 16:15)Gast schrieb:(08.08.2019, 13:42)Nrw123 schrieb: Bedeutet aber auch, dass nach dem ref kein Anspruch auf alg 1 besteht, da die Anwartschaft nicht erfüllt wurde. Alg 2 fällt ebenso weg, wenn der Partner entsprechend gut verdient.
Aha. Und warum? Man ist durchweg beim OLG angestellt (dementsprechend über 12 Monate) und wechselt nur die Steuerklasse während der Station. Man bekommt völlig problemlos ALG I nach dem Ref.
Weil man als Beamter auf Widerruf keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet, ist man konsequent auch nicht leistungsberechtigt...
Eine Verbeamtung rentiert sich also nur für diejenigen, die nahtlos in ein Beamten- oder Arbeitsverhältnis übergehen oder wenn eine Nachversicherungsmöglichkeit geschaffen wird...
Nachrichten in diesem Thema
Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von refhessen - 22.05.2019, 15:54
RE: Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von GastBerlin1112 - 30.05.2019, 13:07
RE: Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von MMAADD - 04.06.2019, 18:22
RE: Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von Nrw123 - 08.08.2019, 13:42
RE: Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von Gast - 08.08.2019, 16:15
RE: Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von Nicht verbeamtet - 08.08.2019, 17:46
RE: Hessen plant Rechtsreferendare wieder zu beamten - von gast984576zft - 22.10.2019, 16:25