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  5. Verbeamtung trotz Psychotherapie?
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Verbeamtung trotz Psychotherapie?
Gast_B
Unregistered
 
#5
28.07.2019, 17:32
Grundsätzlich musst Du bei der amtsärztlichen Untersuchung sämtliche Vorerkrankungen angeben. Einer Ernennung auf Lebenszeit stehen psychische -genau wie körperliche- Erkrankungen aber nur dann entgegen, wenn hochwahrscheinlich damit zu rechnen ist, dass der Proberichter bzw. Probebeamte besonders viele Fehlzeiten haben bzw. frühzeitig dienstunfähig wird.Ob dies vorliegt ist eine Frage des Einzelfalls und hängt von der Art der Erkrankung bzw. Therapie und sonstigen Faktoren ab.
Eine Therapie in Folge einer einmaligen besonderen Belastungssituation (z.B. überraschender Tod des Partners oder der Eltern zu Studienzeiten) oder eine Verhaltenstherapie zum Abgewöhnen des Rauchens oder Nägelkauens dürfte anders zu bewerten sein, als eine langjährige schwere Depression. Auch dürften dokumentierte Fehlzeiten (Personalakte aus dem Ref!) ggf. als Indikatoren herangezogen werden.
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Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Laure6851 - 27.07.2019, 21:45
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast123 - 27.07.2019, 22:37
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von GastRR - 28.07.2019, 00:22
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von RichterixNRW - 28.07.2019, 08:12
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 09:25
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast_B - 28.07.2019, 17:32
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 26.08.2021, 19:51
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von VitoVibci - 26.08.2021, 19:54
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 26.08.2021, 20:03
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gästin aus Köln - 26.08.2021, 23:08
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 13:18
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 17:23
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 29.08.2021, 10:13


 

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