14.07.2019, 11:18
(14.07.2019, 10:36)BlackJack schrieb: Aber es kann doch nicht sein, dass ich bei einem solchen Prozessvergleich stets in den 731 gehen muss?
Deswegen sollte man regeln, dass der Vergleich nur gegenüber dem Gericht widerrufen werden kann. Außerdem zahlen die meisten nach Abschluss eines Vergleichs von sich aus, sodass es keiner Zwangsvollstreckung bedarf.
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Qualifizierte Klausel bei Prozessvergleich - von BlackJack - 14.07.2019, 10:27
RE: Qualifizierte Klausel bei Prozessvergleich - von Gast - 14.07.2019, 10:31
RE: Qualifizierte Klausel bei Prozessvergleich - von BlackJack - 14.07.2019, 10:36
RE: Qualifizierte Klausel bei Prozessvergleich - von Gast - 14.07.2019, 11:18
RE: Qualifizierte Klausel bei Prozessvergleich - von Gast1678 - 14.07.2019, 11:29
RE: Qualifizierte Klausel bei Prozessvergleich - von Gast - 14.07.2019, 12:13