02.07.2019, 19:28
Das muss einem nicht unangenehm sein. Personalwechsel wird dein Arbeitgeber sicherlich aufgrund früherer personeller Übergänge kennen. Dann schreiben sie halt eine neue Stellenanzeige aus. Nicht schön für den Arbeitgeber, so ist aber neunmal das Leben.
Zudem gibt es für Anwälte - meine ich - auch die Möglichkeit, andere Anwälte (aus anderen Kanzleien) zu beauftragen, ihnen zuzuarbeiten.
Ich würde vorher das persönliche Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und den Arbeitsvertrag des anderen Arbeitgebers schon unterzeichnungsfähig vor mir liegen haben (damit er nicht plötzlich noch abspringt).
Nach dem Gespräch würde ich dann ggf. die Kündigung einreichen.
Wer weiß, vielleicht fragt dich dein jetziger Arbeitgeber ja, wie er dich halten kann und macht Dir ein besseres Angebot?
Darf man fragen, wie viel du jetzt verdienst und wie viel dein neuer Arbeitgeber zahlen würde?
Zudem gibt es für Anwälte - meine ich - auch die Möglichkeit, andere Anwälte (aus anderen Kanzleien) zu beauftragen, ihnen zuzuarbeiten.
Ich würde vorher das persönliche Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und den Arbeitsvertrag des anderen Arbeitgebers schon unterzeichnungsfähig vor mir liegen haben (damit er nicht plötzlich noch abspringt).
Nach dem Gespräch würde ich dann ggf. die Kündigung einreichen.
Wer weiß, vielleicht fragt dich dein jetziger Arbeitgeber ja, wie er dich halten kann und macht Dir ein besseres Angebot?
Darf man fragen, wie viel du jetzt verdienst und wie viel dein neuer Arbeitgeber zahlen würde?
Nachrichten in diesem Thema
RE: Kündigung - von Gast - 02.07.2019, 19:23
RE: Kündigung - von Gast5 - 02.07.2019, 19:28
RE: Kündigung - von Gast - 03.07.2019, 09:35