30.06.2019, 18:41
https://www.burhoff.de/asp_beschluesse/b...te/591.htm
Passt vom Fall nicht ganz, aber inhaltlich sagen sie
"Bei Serienstraftaten ist zwar eine sachgerechte Zusammenfassung zulässig, dennoch sind die Einzeltaten aber dergestalt zu präzisieren, dass dem Angeklagten deutlich gemacht wird, gegen welche Einzelheiten er sich verteidigen muss, wobei an die Präzisierung der Einzeltaten keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen. So kann es bei einer Vielzahl gleichartiger Taten unter Umständen ausreichen, den Geschädigten, die Grundzüge der Tatbegehung und den Tatzeitraum mitzuteilen"
Wenn du in die Richtung weitersuchst, wirst du sicher noch mehr finden
Passt vom Fall nicht ganz, aber inhaltlich sagen sie
"Bei Serienstraftaten ist zwar eine sachgerechte Zusammenfassung zulässig, dennoch sind die Einzeltaten aber dergestalt zu präzisieren, dass dem Angeklagten deutlich gemacht wird, gegen welche Einzelheiten er sich verteidigen muss, wobei an die Präzisierung der Einzeltaten keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen. So kann es bei einer Vielzahl gleichartiger Taten unter Umständen ausreichen, den Geschädigten, die Grundzüge der Tatbegehung und den Tatzeitraum mitzuteilen"
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Frage zur Anklageschrift: „Mindestens 425 selbstständige Handlungen" - von Jurist2x - 30.06.2019, 14:51
RE: Frage zur Anklageschrift: „Mindestens 425 selbstständige Handlungen" - von Gast123 - 30.06.2019, 17:38
RE: Frage zur Anklageschrift: „Mindestens 425 selbstständige Handlungen" - von Gast123 - 30.06.2019, 17:46
RE: Frage zur Anklageschrift: „Mindestens 425 selbstständige Handlungen" - von Jurist2x - 30.06.2019, 18:26
RE: Frage zur Anklageschrift: „Mindestens 425 selbstständige Handlungen" - von Gast123 - 30.06.2019, 18:41
RE: Frage zur Anklageschrift: „Mindestens 425 selbstständige Handlungen" - von sta - 04.07.2019, 20:29