Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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25.06.2019, 16:05
I.d.R keine Erprobung vor der ersten Regelbeurteilung - denn mit der "bewirbt" man sich quasi für die Erprobung.
Wann die erste Regelbeurteilung erfolgt,ist von BL zu BL verschieden, es sind aber meist um die 3 bis 5 Jahre nach der Lebenszeiternennung.
Letztere ist wiederum von BL zu BL verschieden, in Hamburg aber mE nach 2 oder 3 Jahren fällig.
Man sollte also von ca. 8 Jahren nach Dienstantritt ausgehen.
Wann die erste Regelbeurteilung erfolgt,ist von BL zu BL verschieden, es sind aber meist um die 3 bis 5 Jahre nach der Lebenszeiternennung.
Letztere ist wiederum von BL zu BL verschieden, in Hamburg aber mE nach 2 oder 3 Jahren fällig.
Man sollte also von ca. 8 Jahren nach Dienstantritt ausgehen.
Nachrichten in diesem Thema
Staatsanwaltschaft - von RLPler - 11.06.2019, 23:05
RE: Staatsanwaltschaft - von AnfängerHE - 11.06.2019, 23:23
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RE: Staatsanwaltschaft - von GastBerlin - 17.10.2019, 17:09