19.06.2019, 23:38
Richtige Schwerpunktsetzung.
Wer bei der Prüfung von § 242 Abs. 1 StGB im zweiten Stex immernoch die fremde bewegliche Sache ausdefiniert oder in der Verwaltungsrechtsklausur sich mit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 VwGO oder des Vorliegens eines VA i.S.v. § 35 S. 1 VwVfG aufhält, der ist unrettbar verloren.
Richtige Schwerpunktsetzung erleichtert dir darüber hinaus auch mit dem Faktor Zeit umzugehen. Keine Nebenkriegsschauplätze mehr aufmachen (gibt es eh keine Punkte für) straight zum Problem und da die Argumente aus dem Kommentar abschreiben.
Ich garantiere dir dann sind, soweit durchschnittliche Rechtskenntnisse vorhanden sind, bald höhere Punkte möglich.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Wer bei der Prüfung von § 242 Abs. 1 StGB im zweiten Stex immernoch die fremde bewegliche Sache ausdefiniert oder in der Verwaltungsrechtsklausur sich mit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs nach § 40 Abs. 1 VwGO oder des Vorliegens eines VA i.S.v. § 35 S. 1 VwVfG aufhält, der ist unrettbar verloren.
Richtige Schwerpunktsetzung erleichtert dir darüber hinaus auch mit dem Faktor Zeit umzugehen. Keine Nebenkriegsschauplätze mehr aufmachen (gibt es eh keine Punkte für) straight zum Problem und da die Argumente aus dem Kommentar abschreiben.
Ich garantiere dir dann sind, soweit durchschnittliche Rechtskenntnisse vorhanden sind, bald höhere Punkte möglich.
Viele Grüße und viel Erfolg!
Nachrichten in diesem Thema
Was will der Prüfer hören? - von Hamburg - 19.06.2019, 13:14
RE: Was will der Prüfer hören? - von GastK27 - 19.06.2019, 15:11
RE: Was will der Prüfer hören? - von Nrw444 - 19.06.2019, 17:51
RE: Was will der Prüfer hören? - von Gast - 19.06.2019, 17:55
RE: Was will der Prüfer hören? - von campingstuhl - 19.06.2019, 18:17
RE: Was will der Prüfer hören? - von gastgast - 19.06.2019, 23:38
RE: Was will der Prüfer hören? - von Gast - 20.06.2019, 09:11








