24.10.2026, 20:53
(24.10.2026, 15:10)Byisis schrieb:(24.10.2026, 14:57)wroxbalker schrieb: § 343 ZPO sagt uns doch:
" Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem VU enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei.
Nach S. 2 wird nur aufgehoben, wenn dies nicht zu trifft.
Die Entscheidung des Tenors stimmt überein: Beide male wird die Klage abgewiesen.
Daher ist die Entscheidung aufrecht zu erhalten.
Man tenoriert nicht wenn die Entscheidung aufrecht erhalten wird "Die Klage wird abgewiesen" - Über den Bestand des VU muss entschieden werden!
Das is ja genau meine Frage: führt der Streitgegenstandsbegriff im Arbeitsrecht hier dazu, dass, trotz ggf. zweitem Kündigungsschutzantrag nach VU, die Entscheidung durch das erste VU identisch ist mit der über die nach dem VU ausgesprochenen zweiten Kündigung, dann konsequent auch bei Säumnis im Einspruchstermin über den neuen Antrag durch zweites VU zu entscheiden ist.
Du sagst “Ja”?
Entschuldigung, ich habe den Fall umgekehrt verstanden: Stattgabe durch VU, danach streitiges Urteil auf andere Kündigung gestützt. Vergesst es.
Was ich eigentlich sagen wollte: Wenn der Tenor sich ändert, stellt sich die Frage schon nicht.
Bei der Klageabweisung bleibt der Tenor jetzt gleich. Allerdings spricht § 343 ZPO nicht davon, dass der Tenor übereinstimmt, sondern die "Entscheidung". Das ist weiter und erinnert an den Streitgegenstand, für den der Tenor ja nur ein Element von zweien ist. Wenn man der Kommentierung folgt, die daher z.B. im Fall der Klageänderung keine Aufrechterhaltung sondern Neuerlass annimmt (vgl. https://www.haufe.de/id/kommentar/pruett...13056.html Rn. 6), müsste man es hier wohl ebenso handhaben.
Ob da aber im Arbeitsrecht ausnahmsweise anderes gilt oder aber erst Recht das, müsst Ihr selbst sagen, ich bin kein Arbeitsrechtler, sondern vertausche da ja sogar die Parteien ;) Das Argument mit den Vollstreckungsvorteilen beispielsweise gilt beim Feststellungsurteil schon mal nnur wegen der Kosten und im Arbeitsrecht vermutlich nochmal anders...
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VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Byisis - 22.10.2026, 15:19
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