24.10.2026, 14:11
(23.10.2026, 20:45)Praktiker schrieb: Rein praktische Frage: im Tenor wird doch das Datum der Kündigung genannt. Also kann - wenn nicht zwei Kündigungen am gleichen Tag erklärt würden - das VU doch schon deshalb nicht aufrecht erhalten werden, weil darin die falsche Kündigung genannt ist, oder?
Warum im Tenor des VU? Bei VU gegen den Kläger wird doch einfach “die Klage abgewiesen”. Oder gilt im ArbR was anderes? 🫣
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VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Byisis - 22.10.2026, 15:19
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Praktiker - 23.10.2026, 20:45
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Byisis - 24.10.2026, 14:11
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von wroxbalker - 24.10.2026, 14:57
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Byisis - 24.10.2026, 15:10
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Praktiker - 24.10.2026, 20:53
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Jurafragen - 24.10.2026, 16:16
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von wroxbalker - 25.10.2026, 21:39
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Praktiker - 25.10.2026, 23:04
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von wroxbalker - 26.10.2026, 10:18
RE: VU und erweiterter punktueller Streitgegenstand - von Praktiker - 26.10.2026, 16:03









