19.06.2019, 19:56
(18.06.2019, 22:43)Gast NRW schrieb: Es geht doch um die Zeit nach den schriftlichen des zweiten Versuchs oder ?
Nach den Klausuren vom zweiten Versuch kannst du dich entlassen lassen ... dann bekommst du 4 Monate später ganz normal wie alle anderen auch deine Ladung...
Ich spreche aus Erfahrung;)...
ich habe vorher mit dem LJPA gesprochen und es war überhaupt kein Problem!
Und meinem Ergebnis hat es übrigens keinen Schaden zugefügt da ich wohl auch keine 4 Monate lang gelernt hätte...
Es ist nur anstrengender wenn die Mündliche kurz bevorsteht und man noch nebenbei arbeiten muss. Aber auch das ist mit guter Organisation und Disziplin machbar!
Wünsche dir aber jetzt erst einmal weiterhin viel Erfolg
Das hat meine Frage geklärt.
Aller besten Dank! :)
Nachrichten in diesem Thema
Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast123 - 15.06.2019, 23:28
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von GastXY - 16.06.2019, 00:07
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRWjuni - 16.06.2019, 00:18
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von berlinerrrr - 16.06.2019, 00:38
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Kterphi - 17.06.2019, 12:13
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast - 17.06.2019, 18:13
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRW - 17.06.2019, 18:30
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast - 18.06.2019, 18:27
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von NRW - 18.06.2019, 09:39
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Gast NRW - 18.06.2019, 22:43
RE: Als Wiederholer vor der mündlichen Arbeiten? - von Nrwjuni - 19.06.2019, 19:56